Aktuell
Aktueller Bundesgerichtentscheid 15.05.2024
Dieses Urteil troht den 5G-Ausbau in der Schweiz zu verzögern. Die Mobilfunkindustrie hat seit 2020 zahlreiche 5G Antennen in Betrieb genommen, ohne Baugesuchsausschreibung, das ist wiederrechtlich hat nun das Bundesgericht entschieden.
Das Bundesgericht hat nun im Fall St.Gallen entschieden, dass es für den "adaptiven" 5G-Antennenbetrieb definitiv ein Baugesuch braucht.
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5G bringt keinen echten Nutzen für die Bevölkerung!
Trotz immer neuen Ideen für die Anwendung von 5G, gibt es bis heute keinen echten Nutzen für 5G. Jedes 5G-Projekt wurde bisher abgebrochen. Der ultimative "use case" fehlt und ist auch nicht absehbar. Ein Grund wird wohl sein, dass die technischen Hindernisse für eine rentable Anwendung sehr gross sind.
Das Bundesamt für Kommunikation veröffentliche im April 2022 eine Studie die aufzeigt, dass eine adaptive 5G-Antenne nur acht Nutzer gleichzeitig versorgen kann (immer acht Beams pro Nutzer). Zudem ist der Versorgungsradius enorm klein (da Millimeterwellen) und es werden mind. 3x soviele Antennen wie heute benötigt. Die Betreiber sind ziemlich gefrustet, dass sie soviel Geld für Frequenzen für so wenig Vorteile ausgegeben haben. (Quelle: Schutz-vor-Strahlung, 01.2023)
Angeblich wird von den Mobilfunkanbietern argumentiert, dass das Datenvolumen stark steigt. Doch das Datenvolumjen nimmt nur wenig zu: Das mobil übertragenen Datenvolumen von Swisscom wuchs im Jahr 2021 um lediglich 13% (früher verdoppelte es sich jedes Jahr, Quelle Website comcom.admin.ch). Wenn dann ist es zu 3/4 Videostreaming, welches zu einem höheren Datenvolumen gerführt hat. Die Betreiber sind ziemlich frustriert und im Argumentationsnotstand.