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Die fortschreitende Digitalisierung in allen Lebensbereichen bietet zahlreiche Chancen für Wirtschaft und Gesellschaft. Der Bund proklamiert deshalb die «Digitale Schweiz» , dabei soll 5G die Schlüsseltechnologie spielen. Die Schweiz soll das Potential der Digitalisierung konsequent nutzen können. Entscheidend ist dabei, dass Behörden, Wirtschaft, Forschung und Zivilgesellschaft eng zusammenarbeiten.

Doch der Bund ist gefangen, hält er doch 51%-Anteil an der Swisscom. Er steht somit in einem Interessenskonflikt. Auf der einen Seite will er 5G pushen und damit der Mobilfunkindustrie und der Wirtschaft gerecht werden und auf der anderen Seite hat er das Vorsorgeprinzp der Verfassung zu wahren und dies besagt, dass zuerst abgebklärt werden müsse, dass durch die Einführung einer neuen Technologie, weder Mensch, Tier noch Umwelt Schaden nimmt.

Was uns verunsichert ist folgendes:

"Wussten Sie, dass sämtliche offiziellen Beratergremien wie die ICNIRP (EU) und die BERENIS (Schweiz) von der Mobilfunkindustrie befangen und damit nicht unabhängig sind (z.T. werden sie bis zu 90% bezahlt) - Wir sind der Meinung, bevor dies nicht geklärt ist, braucht es ein Moratorium für 5G! -  Damit wären wir besser beraten."

"Die Einführung einer neuen Technologie setzt zwingend eine Interessensabwägung voraus. Diese fehlt für 5G bis heute.

 Rebekka Meier, Verein «Schutz vor Strahlung»

Die Einführung von adaptivem 5G-Antenne und die damit geforderten massiven Grenzwerterhöhungen muss in erster Linie eine Frage der Gesundheit und der Umwelt sein. Lokale, in sich geschlossene 5G-Systeme können Sinn machen, so zum Beispiel in maschinengesteuerten Produktionshallen. Aber eine flächendeckende Einführung einer neuen Technologie, zu der es weder Studien noch Messgeräte gibt, macht keinen Sinn, zumal qualitative Studien auf die Schädlichkeit hochfrequenter Strahlung hinweisen.

Ein Moratorium dient dazu, dass die völlig überstürzt eingeführte Technologie zuerst geprüft werden kann. Alle fünf Optionen im Bericht «Mobilfunk und Strahlung» sprechen von höheren Strahlenbelastungen. Entweder durch viel mehr oder durch massiv stärkere Sendeanlagen. Die Tier- und Pflanzenwelt wird im Bericht übergangen – obwohl diese durch unser Umweltschutzgesetzt genau gleich wie der Mensch geschützt werden müssen.

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Die Verstrickung des Bundes

Der Bund steht im Interesseskonflikt

Die Staaten sind mehrfach in das Mobilfunkgeschäft involviert. Beispiel Schweiz: Der Bund ist Hauptaktionär der Swisscom (51 %), zudem verdient er kräftig an den Auktionen von Frequenzbändern, welche letztmals z.B. im Februar 2019 stattgefunden hat: 380 Millionen Schweizer Franken hat diese Versteigerung der ersten 5G-Frequenzen in die Bundeskasse gespült. Damit gibt er den Mobilfunkbetreibern aber auch den Auftrag, die Antenneninfrastruktur auszubauen, was wiederum der Bundesstrategie "Digitale Schweiz" von 2016 entgegenkommt. Auf der anderen Seite ist der Bund verantwortlich für die Gesundheit der Bevölkerung. Ein Spagat, der fast nicht zu meistern ist...

Zürich, 22. April 2020:  Der Bundesrat hat am Mittwoch, 22. April 2020 das weitere Vorgehen bezüglich der fünften Generation des Mobilfunks (5G) festgelegt.

Das Parlament hat in den vergangenen Jahren zwei Mal eine Erhöhung der Grenzwerte abgelehnt. So macht es nun auch der Bundesrat und beschliesst, die aktuellen Grenzwerte nicht zu erhöhen.

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Stattdessen ist das Glasfasernetz auszubauen!

Wie am 19. Mai 2020 in einer Präsentation bekannt gegeben, gehen Sunrise und Salt eine strategische Partnerschaft ein, um eine Fiber-to-the-home-Plattform (FTTH) zu schaffen. Das Ziel ist eine bessere Glasfaser-Breitbandversorgung in «nichtstädtischen Gebieten» sicherzustellen. Mit FTTH wird die Glasfaser bis in die Wohnung verlegt und damit ein sehr schneller Internetanschluss ermöglicht.

Hier zur ganzen Pressemitteilung von Schutz vor Strahlung und zur Karte der akutellem Verlauf der Glasfasern

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IG 5G freies Aegerital
Alte Landstrasse 144
6314 Unterägeri
T: 041 750 85 24
W: www.5g-freies-aegerital.ch

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